Die Übergabe von betrieblichem und privatem Vermögen sollte von langer Hand geplant sein, um die Freibeträge und Steuersätze beim Schenken und (Ver-)erben optimal ausnutzen zu können. Der Wunsch und die Planungen der Übertragenden und der Empfänger*innen sollten dabei aber auch berücksichtigt werden, denn die steuerlichen Vorschriften sind nur ein Aspekt der Lebens- und Finanzplanung.
Auswahl unserer Leistungen für Sie:
Gerade die Übertragung von größerem Vermögen bedarf einer vorausschauenden Planung. Freibeträge können so ggf. mehrmals genutzt und Vergünstigungen in Anspruch genommen werden.
… und ein offenes Ohr und ehrliches Wort!
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Dieser Bereich ist ausschließlich für unsere Mandant*innen zugänglich. Sie finden hier topaktuelle Themen aus den Bereichen „Steuern & Recht“.
Unsere Bürozeiten sind: Mo-Do 8.30 – 12.15 Uhr und 13.30 – 17.00 Uhr, Fr 8.30 – 13.00 Uhr